Kastration der Katze

Wer seine Katze nicht kastrieren lassen möchte, der muss öfters im Jahr mit einer Phase der Fruchtbarkeit, auch Rolligkeit genannt, rechnen. Pro Jahr kann eine Katze mehrere Würfe mit diversen Katzenwelpen gebären. Insgesamt können so aus einer Katze in nur 5 Jahren einschließlich Enkel, Urenkel usw. bis zu 13.000 Nachkommen hervorgehen. Es empfiehlt sich deshalb, das persönliche Gespräch mit dem Tierarzt zu suchen, um sich frühzeitig über eine mögliche Kastration zu informieren.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration bei Katzen?

Es gibt verschiedene Meinungen bezüglich des richtigen Zeitpunkts für eine Kastration bei Katzen. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden Katzen nach der ersten Geschlechtsreife bzw. nach der ersten Rolligkeit kastriert, das heißt bei der Katze ab einem Alter von 6 - 10 Monaten. Da Kater etwas später geschlechtsreif werden, findet die Kastration hier meist mit 8 - 10 Monaten statt. Die Geschlechtsreife beim Kater lässt sich meist daran erkennen, dass die Tiere damit beginnen, ihr Revier mit Urin zu markieren. Bezüglich des richtigen Zeitpunkts für die Kastration empfiehlt es sich, sich von einem Tierarzt beraten zu lassen, der aufgrund seiner Erfahrungswerte gemeinsam mit dem Katzenbesitzer den besten Zeitpunkt für das jeweilige Tier auswählen kann.

 

Was passiert bei einer Kastration?

Bei der Kastration der Katze und des Katers handelt es sich um zwei verschiedene Eingriffe: Während beim Kater die Hoden entfernt werden, werden bei der Katze die Eierstöcke herausgenommen. Fälschlicherweise wird für die Kastration der weiblichen Katze häufig der Begriff Sterilisation verwendet, was aber lediglich das Abbinden der Eileiter oder Samenleiter bezeichnet. Dies verhindert zwar eine mögliche Trächtigkeit, der Zyklus der Katze bleibt aber weiterhin aktiv und die Rolligkeit tritt mit allen Begleiterscheinungen unverändert auf.

 

Was sind mögliche Risiken einer Kastration bei Katzen?

Die Kastration ist kein problematischer Eingriff. Es handelt sich dabei um einen Routineeingriff, der heutzutage in nahezu jeder Kleintierpraxis durchgeführt wird. Risiken bringen aber die veränderten Gegebenheiten mit sich, die durch die Kastration entstehen. Denn der Eingriff hat hormonelle Veränderungen zur Folge: Nach der Kastration sinkt bei vielen Katzen der Energiebedarf um ca. 30%, da ausgiebige Streifzüge durch Nachbarreviere reduziert werden. Gleichzeitig steigt aber der Appetit, sodass ein erhöhtes Risiko für Übergewicht die Folge ist. Dabei handelt es sich nicht nur um einen „Schönheitsfehler“, denn Übergewicht kann bei Katzen zu weiteren Krankheiten wie z.B. Gelenkerkrankungen, Diabetes mellitus und Harnsteinen führen und sich somit deutlich auf die Lebenserwartung, die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken.

 

Was sind Vorteile einer Kastration?

Die Kontrolle über möglichen Nachwuchs ist der Hauptgrund für eine Kastration. Außerdem gibt es eine Reihe anderer, positiver Nebeneffekte:

Durch Kastration wird der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten und Infektionskrankheiten entgegengewirkt
Kater werden weniger aggressiv und verlieren den starken Drang, ihr Revier zu vergrößern und nach außen zu verteidigen. Revierkämpfe nehmen deutlich ab, das Markieren des eigenen Territoriums durch Urin wird eingestellt
Das Risiko für Autounfälle oder Jagdunfälle, die aufgrund von ausgedehnten Streifzügen geschehen können, verringert sich durch das verkleinerte Revier
Eine kastrierte Katze ist im Allgemeinen zutraulicher gegenüber Menschen und hält sich in der Regel in der Nähe der Wohnung oder des Hauses auf. Oftmals wird sie anhänglicher und verschmuster, die Mensch-Tier-Beziehung kann sich enger entwickeln.

 

 

Kastrationspflicht

 

Mittlerweile gibt es immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen. Diese können einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz entstanden sein. Insgesamt gibt es heute mindestens 671 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrationspflichten für Katzen. (Stand: August 2018 - kein Anspruch auf Vollständigkeit).

 

Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

 

  • Bremen 
  • Bremerhaven
  • Niedersachsen (Auswahl an Orten in der Umgebung. Liste noch länger)

 

  • Bad Zwischenahn
  • Berne
  • Bevern (Samtgemeinde mit 4 Gemeinden)
  • Beverstedt
  • Brake
  • Delmenhorst
  • Diepholz (Landkreis mit 46 Gemeinden)
  • Dornum
  • Fintel (Samtgemeinde mit 5 Gemeinden)
  • Grasberg
  • Hagen (Samtgemeinde mit 6 Gemeinden)
  • Hambergen (Samtgemeinde 12 Gemeinden)
  • Langen (bei Cuxhaven)
  • Lemwerder
  • Lilienthal
  • Loxstedt
  • Nordenham
  • Osterholz-Scharmbeck
  • Ostheide (Samtgemeinde mit 6 Gemeinden)
  • Ritterhude
  • Schiffdorf
  • Stade
  • Thedinghausen
  • Varel
  • Verden
  • Wildeshausen
  • Wilhelmshaven
  • Worpswede
  • Zetel
  • Zeven

 

Tiere in Not e.V. 

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27711 Osterholz-Scharmbeck

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