Kastration des Katers

Bei der Kastration des Katers ist manch Herrchen oder Frauchen zögerlicher – natürlich nicht beim Wohnungskater, denn hat der geschlechtsreife Kater – je nach Rasse zwischen dem 7. bis 8. Monat – erst einmal ans Sofa markiert oder seine Spuren deutlich auf den Tapeten hinterlassen – ist die Entscheidung aufgrund des strengen Katergeruchs schnell gefällt.

Doch bei den freilaufenden Katern werden oft Vorurteile als Gegenargumente vorgebracht, die nicht haltbar sind. Ein Kater kann mehrmals am Tag decken und trägt damit zur unkontrollierten Vermehrung der Katzen bei. Viele kleine Welpen sterben vor den ersten Lebensjahr! Unsere Tierheime sind voll mit Katzen, die ein Zuhause suchen.

Die Kastration ist aktiver Tierschutz und dient der Gesunderhaltung Ihres Lieblings.

 

Sexualverhalten des Katers

 

Im Alter von 7 – 9 Monaten wird der Kater geschlechtsreif. Unkastriert folgt er seinem Trieb, und dem Ruf der Natur folgend macht er sich in der Paarungszeit auf der Suche nach einer Partnerin, einmal den Duft einer rolligen Kätzin in der Nase, folgt er ihrer Spur. Er kann nun kilometerweit vom Haus weglaufen, ist auf seiner Suche unachtsam und läuft schnell Gefahr überfahren zu werden.

In Deutschland werden jährlich über 300.000 Katzen auf den Straßen überfahren, 250.000 Katzen von Jägern erschossen.

Unterwegs trifft er auf andere potente Kater, mit denen er Rangkämpfe ausführen muss; es besteht nicht nur die Gefahr von starken Biss-und Kratzverletzungen, sondern er kann sich von anderen ungeimpften Katzen gefährliche Viruserkrankungen wie Leukose , FIP oder FIV einfangen.

Schützen können Sie Ihren Liebling dagegen durch Impfungen!

Hat Ihr Kater dann endlich seine Angebetete gefunden, so umschwärmt er sie oft tagelang, da die Kätzin eine Bedeckung nicht sofort toleriert. Die Begattung selbst ist dann sehr kurz.

Wussten Sie, dass eine Kätzin in einem Wurf Welpen von unterschiedlichen Katern haben kann? Oder wussten Sie, das bereits befruchtete Kätzinnen erneut rollig werden können und sich wieder befruchten lassen? So können Welpen unterschiedlichen Trächtigkeitsalters geboren werden.

 

Die Durchführung

 

Die Kastration ist beim Kater einfacher als bei der Kätzin.
Zunächst bekommt der kleine Kater die Narkosespritze.

Ist er tief eingeschlafen, werden die Haare am Hodensack entfernt, das Operationsfeld desinfiziert und mit 2 kleinen Schnitten werden die Hodensäcke geöffnet und die Hoden vorgelagert, Samenleiter und Blutgefäß abgebunden und der Hoden abgetrennt.

Die Kastration kann bedeckt oder unbedeckt erfolgen, je nachdem, ob der innere Hodensack geschlossen bleibt oder bei der Kastration mit geöffnet wird, beide Methoden stehen gleichwertig nebeneinander.
Der winzig kleine Schnitt in den äußeren Hodensack muss nicht vernäht werden, da die Wundränder sehr schnell verkleben.
Natürlich bleibt der kleine Kerl nach diesem Eingriff auf der Station unter Beobachtung, bis er wieder aus der Narkose erwacht. Erst dann wird er nach Hause entlassen.
Bei der Kastration sollten Sie Ihren Stubentiger in der Narkose gleich tätowieren lassen. Auch wenn Sie sich für einen Wohnungskater entschieden haben, kann es immer einmal vorkommen , dass er Ihnen in einem unglücklichen Moment ins Freie entweicht. Oft sind die kleinen Kerle dann draußen so verschreckt, dass sie sich nicht heimtrauen oder werden von anderen Katzen als unbekannter Neuer weit vertrieben. Mit Hilfe der registrierten Tätowierungsnummer lässt sich Ihr Kater dann schnell wieder nach Hause vermitteln, wenn er gefunden wird.

Was müssen Sie beachten?

 

Da der Eingriff unter Vollnarkose erfolgt, darf der kleine Kerl 12 Stunden vorher nicht mehr fressen, Wasser trinken allerdings jederzeit.
Sie bringen uns Ihren Liebling morgens in die Praxis, und wir operieren ihn dann am Vormittag. Natürlich wird er vor der Narkose untersucht, ob er auch narkosefähig ist.
In der Regel kann er schon mittags wieder nach Hause. Hier sollte er ein warmes, ruhiges Plätzchen erhalten. Fressen darf er erst wieder ein wenig leichte Kost zum Abend, trinken kann er natürlich schon vorher.
In seltenen Fällen können die Hodensäcke anschwellen, dann sollten noch über einige Tage Medikamente verabreicht werden.

Vorteile der Kastration.

Kastrierte Tiere leben länger und stressfreier. Sie bleiben immer in der Nähe ihres Zuhauses und haben weniger harte Kämpfe mit Konkurrenten, die blutigen Beißereien um eine rollige Kätzin fallen ganz aus. Somit sind sie auch weniger der Gefahr einer Infektion ausgesetzt.
Kastrierte Katzen bleiben „welpenhafter“ und werden dadurch verspielter, anhänglicher und schmusiger, sie sind auch sozialverträglicher ihren Artgenossen gegenüber, so dass sie auch zu zweit gehalten werden können.
Kastrierte Kater werden größer und kräftiger als ihre unkastrierten Genossen.
Alle kastrierten Tiere haben eine Neigung zur Gewichtszunahme. Dies lässt sich aber durch uns Menschen als „Futtergeber“ vermeiden, für kastrierte Tiere gibt es inzwischen auch angepasste, energieärmere Futter.

 

Wann soll kastriert werden?

 

Grundsätzlich vor der Geschlechtsreife Kater, die mit einem Schwesterchen  zusammenleben, sind oft frühreif, sodass eine Kastration mit 5 Monaten durchaus in Betracht gezogen werden kann.
Bei uns in Deutschland kastrieren wir in der Regel mit 6 – 7 Monaten, in den angelsächsischen Ländern wird schon vor dem 4. Monat kastriert.
Oft sprechen auch die Haltungsbedingungen für eine frühere Kastration.
Wir beraten Sie bei all  Ihren Fragen gerne!

 

 

Kastrationspflicht

 

Mittlerweile gibt es immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen. Diese können einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz entstanden sein. Insgesamt gibt es heute mindestens 671 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrationspflichten für Katzen.

(Stand: August 2018 - kein Anspruch auf Vollständigkeit).

Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz existieren mittlerweile in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

 

  • Bremen 
  • Bremerhaven
  • Niedersachsen (Auswahl an Orten in der Umgebung. Liste noch länger)

 

  • Bad Zwischenahn
  • Berne
  • Bevern (Samtgemeinde mit 4 Gemeinden)
  • Beverstedt
  • Brake
  • Delmenhorst
  • Diepholz (Landkreis mit 46 Gemeinden)
  • Dornum
  • Fintel (Samtgemeinde mit 5 Gemeinden)
  • Grasberg
  • Hagen (Samtgemeinde mit 6 Gemeinden)
  • Hambergen (Samtgemeinde 12 Gemeinden)
  • Langen (bei Cuxhaven)
  • Lemwerder
  • Lilienthal
  • Loxstedt
  • Nordenham
  • Osterholz-Scharmbeck
  • Ostheide (Samtgemeinde mit 6 Gemeinden)
  • Ritterhude
  • Schiffdorf
  • Stade
  • Thedinghausen
  • Varel
  • Verden
  • Wildeshausen
  • Wilhelmshaven
  • Worpswede
  • Zetel
  • Zeven

Tiere in Not e.V. 

Garlstedter Kirchweg 38

27711 Osterholz-Scharmbeck

Telefon:

04791 - 9315472 (Büro)

Fax:         

04791 - 9654284

E-Mail:

info@verein-tiere-in-not-ohz.de

ÖFFNUNGSZEITEN:

täglich von 15-19 Uhr 

Besuche nach Absprache

Druckversion | Sitemap
Copyright: © Tiere in Not e.V. 2024 - Impressum